Nicht jeder Versicherungsberater ist gleich – auf wen kann man sich verlassen?

P.G. | 21.07.2025

Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, die ungebunden tätig sind, müssen sich in das öffentliche Register der FINMA eintragen lassen. Nur so dürfen sie auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen.

Das öffentliche Register für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler dient der Information der Kundinnen und Kunden. Im öffentlichen Register sind alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler aufgeführt, die die Registrierungsvoraussetzungen erfüllen.

Besondere Vorsicht ist bei ausländischen Telefonnummern geboten oder wenn die Versicherungsvermittlerin oder der Versicherungsvermittler auch andere Finanzdienstleistungen als die Vermittlung von Versicherungsprodukten anbietet.

Dies umfasst z.B. Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Investitionen in Kryptowährungen oder ähnliches. Eine Registrierung als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler schliesst nicht automatisch eine Bewilligung für die Vermittlung anderer Finanzdienstleistungen mit ein.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Schutz vor Anlagebetrug sowie die Warnliste der FINMA. Die Warnliste umfasst Unternehmen und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit auf dem Finanzmarkt ausüben. Informieren Sie sich vollständig, bevor Sie sich auf ein Angebot einlassen und nehmen Sie mit der FINMA Kontakt auf, wenn Sie unsicher sind.

Wo kann ich den Vermittler überprüfen?

Link zur Überprüfung des Vermittlers: FINMA-Prüfung

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Laupenstrasse 27, 3003 Bern. 

Tel. +41 31 327 91 00, Fax +41 31 327 91 01

info@finma.ch

Quelle: FINMA / www.finma.ch